Datenschutz Düsseldorf – Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Warum ist Datenschutz für Ihr Unternehmen wichtig?
Mal ehrlich: Externer Datenschutzbeauftragter – das hört sich erst einmal so an, als würde es nur die ganz großen Firmen etwas angehen. Mittelständische Unternehmen mit einer überschaubaren Anzahl von Mitarbeitern, die sich alle kennen, die wird das eher nicht betreffen ... oder doch?
Wussten Sie, dass auch Firmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benötigen, wenn alle Zugriff auf die EDV-Systeme haben? Was nun? Einen Mitarbeiter damit beauftragen und seine Zeit investieren, um sich das alles anzueignen? Das kann eine Lösung sein, aber wenn es schneller und effizienter gehen soll, oder Sie bereits ein Schreiben der Landesbehörde für Datenschutz auf dem Tisch haben, dann kontaktieren Sie doch einfach uns. Wir sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter im großen Umkreis von Düsseldorf, Neuss und Köln – IHK geprüft.
 
 
Wen betrifft Datenschutz?
Datenschutz betrifft fast jeden Unternehmensbereich. Beinahe jede Nutzung von EDV bedarf in der heutigen Zeit des Datenschutzes. Bei weniger als 20 Mitarbeitern mit EDV-Zugriff im Unternehmen kann der Geschäftsführer die Aufgaben des DSB optional selbst wahrnehmen – mitsamt der Haftung.
 
Neu: Hinweisgeberschutzgesetz
Am 17.12.2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeiter muss eine Hinweisgeber-Stelle einrichten, über die Mitarbeiter Missstände melden können.
Wir bieten diesen Service für einen  Aufpreis von 50 € netto monatlich an, sofern sie uns auch als Datenschutzbeauftragen bestellt haben.